Der Stadtverband der Jungen Union reagiert mit Unverständnis auf das vor kurzem ausgesprochene und sofortige verfügte „Platzverbot“ (wörtlich die Universität: „Zusammenkünfte sind nicht erwünscht“) auf dem vor allem von jungen Menschen und Studierenden beliebten Vorplatz des Uni-Hauptgebäudes in der Ludwigstraße und warnt vor gravierenden Folgeproblemen.

Die Junge Union verkennt dabei nicht, dass in der Vergangenheit unter Umständen auch exzessiver Alkoholkonsum zu Lärmbelästigungen in der Anwohnerschaft geführt und Müllberge hervorgerufen hat. „Dass aber nun auf dem gesamten Vorplatz eine Art Platzverbot herrscht, scheint den widerstreitenden Interessen zwischen Studierenden und Universitätsleitung auch nicht wirklich gerecht zu werden“, betont Vorsitzende Kathrin Schmidt.

Nach dem Vorbild der Stadt Frankfurt könnte die Universität mit den bereits jetzt eingesetzten Security-Kräften durch weitergehende Aufklärungsgespräche und zusätzlichen Abfalleimern Abhilfe schaffen. „Der Uni-Vorplatz dient als öffentliches Forum des Meinungsaustauschs und des Zusammentreffens vieler unterschiedlicher Gruppierungen. Das rigorose Verbieten ist keine tragfähige Option. Auch zeigen die ersten Beobachtungen mit dem Security-Personal der Universität, dass die Gesprächsführung zwischen den Beteiligten stets auf Augenhöhe stattfand: Wieso also der weitergehende radikale Schritt des Total-Verbots?“, fragt Schmidt.

Derzeit ist vielmehr eine Verlagerung auf den unmittelbar in der Nachbarschaft liegenden Spielplatz zu erkennen, der dem städtischen Einflussbereich obliegt. „Vor diesem Hintergrund ist es allerhöchste Zeit, dass die Oberbürgermeisterin Grabe-Bolz den Kontakt zur Universitätsleitung sucht, um die Folgeprobleme der Verlagerung in (dunkle) Seitenstraßen (z.B. weiterer Lärm dort) bzw. den Spielplatz (z.B. Scherben) zu vermeiden.“, ergänzt Pressesprecher Maximilian Roth.

In einer Gesamtschau sei damit das eigentliche Problem nicht behoben, sondern nur verschoben bzw. verlagert worden, was nicht Interesse der Stadt Gießen sein könne.

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